Wer und Warum
Meine Auftraggeber für die Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken sind u.a.:
- Amts- und Landgerichte
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Banken
- Rechtsanwälte und Notare
- Steuerberater
- Insolvenzverwalter
- Bundesrepublik Deutschland
- Investoren
Wertermittlungen können aus den
unterschiedlichsten Gründen angefertigt werden.
Das können z. B. sein:
- Ermittlung des Wertes bei Kauf , Verkauf,
Grundstückstausch
- Vermögensauseinandersetzungen ( Bei Erbfall,
Scheidung etc.)
- Bewertung des Betriebsvermögens (z.B. bei
Entnahme)
- Feststellung des Beleihungswertes (nach BelWertV)
- Ermittlung von Entschädigungen bei
Erbbaurechtsverhältnissen
- Verkehrswertermittlung bei Zwangsversteigerungen
- Zur Vorlage bei der Finanzverwaltung zum Nachweis
eines geringeren Marktwertes